Wir haben die Antworten auf Ihre Versicherungsfragen
FAQ
Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten
Die EXPERTS bieten einen jederzeit erreichbaren Self-Service, der rund um die Uhr verfügbar ist und somit auch zu Ihren Arbeitszeiten im Schichtdienst passt. Zudem gewährleisten wir auch die Erreichbarkeit per E-Mail (welcome@funk-experts.de) und per Telefon. Telefonisch sind wir werktags von 8 bis 17 Uhr unter der folgenden Nummer erreichbar: +49 40 35914-0. Eingegangene E-Mails beantworten wir schnellstmöglich.
Funk ist der größte inhabergeführte Versicherungsmakler und Risk Consultant in Deutschland und gehört zu den führenden Maklerhäusern in Europa. 1879 in Berlin gegründet, beschäftigt das Unternehmen heute 1.560 Mitarbeitende an 36 internationalen Standorten. Über das Netzwerk „The Funk Alliance“ ist Funk weltweit präsent. Als Systemhaus für Risikolösungen betreut Funk Unternehmen aller Branchen in Fragen des Versicherungs- und Risikomanagements sowie der Vorsorge. Für sie entwickelt Funk individuelle Konzepte und optimiert die Absicherung aller betrieblichen Risiken – konsequent am Bedarf orientiert. Als Mitglied des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM) erfüllt Funk strengste Qualitätskriterien. Mit seiner Beratung bietet Funk Unternehmen die Basis für ihre Sicherheit im Umgang mit dem Risiko. Das Ziel: ganzheitliches Chancen- und Risikomanagement für den Erfolg der Kunden.
Aufgrund unserer primär digitalen Ausrichtung sowie im Rahmen der Nachhaltigkeit verzichten wir, soweit es geht, auf den Druck von Flyern und ähnlichen Materialien. Alle wichtigen Informationen und Highlights finden Sie auf unserer Website. Auch die vollständigen Bedingungen stellen wir Ihnen jederzeit transparent zum Download zur Verfügung, da wir von der Qualität unserer Bedingungen absolut überzeugt sind. Mit der PDF-Suchfunktion finden Sie die für Sie relevanten Stichworte sehr schnell und müssen nicht in Papierbergen blättern.
Na klar. Wir treffen uns im virtuellen Raum und richten gern einen sicheren Videocall für Sie ein. Ob Sie Ihre Kamera dabei ein- oder ausschalten, entscheiden Sie und das dürfen auch unsere Mitarbeitenden. So können wir uns mit Ihnen unterhalten, aber auch den Bildschirm teilen und Formulare und Dokumente gemeinsam mit Ihnen durchgehen; so als würden wir auch real bei Ihnen sein. Persönliche Begegnung – effizient und ressourcenschonend.
Ja, wenn Sie ein Gewerbe haben, mit dem Sie an großen oder kleinen Veranstaltungen der Messe Berlin mit einem Messestand teilnehmen. Die Messe- und Ausstellungsversicherung sichert sämtliche potenzielle Risiken rund um Ihre Teilnahme ab.
Die Messe- und Ausstellungsversicherung enthält folgende Versicherungen:
- Ausstellungsabsicherung für Stand, Waren, Technik und persönliches Eigentum
- Transport
- Unfallrisiko
- Haftpflicht
Nein. Die Versicherung der Messe Berlin GmbH deckt Ihre Risiken als Messeteilnehmer nicht mit ab. Und diese sind vielfältig: Sie reichen vom Verlust der Waren über Unfälle bis hin zu möglichen Schadenersatzansprüchen. Die Messe- und Ausstellungsversicherung ist daher für Sie unverzichtbar, um Ihr Ausstellungs- oder Messegut und Ihre Mitarbeitenden zu schützen.
Der Versicherungsschutz der Ausstellungs- und Transportversicherung beginnt, sobald das Ausstellungs- oder Messegut am Absendungsort zwecks Transport zum Ausstellungsort von der Stelle, an der es bisher aufbewahrt wurde, entfernt wird. Der Versicherungsschutz endet, sobald das Ausstellungs- oder Messegut nach Beendigung der Ausstellung an die Stelle gebracht worden ist, die der Versicherungsnehmer oder Versicherte bestimmt hat. Bei nicht disponierten Lagerungen ist die Versicherung für jede Lagerung auf 30 Tage begrenzt.
Nein, es wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Versicherungsverträge, die in Deutschland abgeschlossen werden, unterliegen der derzeit gesetzlich vereinbarten Versicherungssteuer von 19 %, die nicht steuerlich absetzbar ist.
Die Ausstellungs- und Messeversicherung der Messe Berlin besteht aus vier Bausteinen (Ausstellungsgüterversicherung, Transportversicherung, Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung), die individuell zusammengesetzt werden können.
In allen Versicherungen gilt die Auf- und Abbauzeit mitversichert.
Ja, Änderungen können vorgenommen werden. Dazu setzen Sie sich bitte direkt telefonisch oder per Mail an messe.berlin@funk-experts.de mit uns in Verbindung. Wir nehmen dann gern die gewünschte Änderung vor. Während der bereits laufenden Messe werden Änderungen für den darauffolgenden Tag vereinbart.
Im Portal geben Sie das voraussichtliche Datum des Hintransportes an. Versicherungsschutz besteht ab dem tatsächlichen Reisedatum und endet mit dem Rücktransport ins Heimatland.
Ja, die Prämie muss vorher entrichtet sein.
Ja, ein Einbruch, Diebstahlschaden muss der Polizei gemeldet werden und das polizeiliche Aktenzeichen dem Versicherer aufgegeben werden.
Melden Sie den Schaden bitte per Mail an: messe.berlin@funk-experts.de
Die Versicherungssumme für die Ausstellungs- und Transportversicherung muss dem Wiederbeschaffungswert der Güter entsprechen. Der Neuwert ist der Betrag, der „zur Wiederbeschaffung aufgebracht werden muss, um eine neue Sache gleicher Art, Güte und Funktion zu erhalten“, also der Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens.
Der Versicherer verzichtet zu Ihrem Vorteil auf eine namentliche Meldung der versicherten Personen. Änderungen beim Standpersonal müssen nicht aufgegeben werden. Nur, wenn sich die Anzahl der versicherten Personen ändert, muss der Versicherer informiert werden.
Die Ausstellungs- und Messeversicherung der Messe Berlin besteht aus vier Bausteinen (Ausstellungsgüterversicherung, Transportversicherung, Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung), die individuell zusammengesetzt werden können.
Es gibt Länder, in denen Versicherungen grundsätzlich im eigenen Land abzuschließen sind. Hierzu gehören z. B. Schweiz, Brasilien und viele südamerikanische Länder. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Land, ob ein Versicherungsabschluss in Deutschland für Sie möglich ist.
Wer einer dritten Person einen Schaden zufügt, haftet bereits nach § 823 BGB unbegrenzt und mit dem gesamten Vermögen. Da dies nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch bei der Arbeit am Patienten passieren kann, ist eine Berufshaftpflichtversicherung im Medizinstudium wichtig. Denn diese übernimmt begründete Schadenersatzansprüche der geschädigten dritten Person. Die Deckungssumme sollte hoch sein und sich fortlaufend an das Niveau der Rechtsprechung anpassen.
Wir bieten daher eine Deckungssumme von 10 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden. Diese steht dreifach maximiert (also dreimal jährlich) zur Verfügung. Das ist weit mehr, als der Gesetzgeber für Praxen oder MVZ fordert. Wir empfehlen, sich mit dem Thema Berufshaftpflichtversicherung im Medizinstudium frühzeitig auseinanderzusetzen und unterstützen gern mit unserer Expertise.
Da bei der Berufshaftpflicht Doppelversicherungen nicht möglich sind, muss (!) zunächst der bestehende (ältere) Berufshaftpflichtversicherungs-Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Frist (häufig drei Monate) und der entsprechende Ablauf (häufig das Kalenderjahresende) stehen in der Versicherungspolice. Gern sind die Funk Experts bei Fragen hierzu behilflich.
Meist genügt die Textform (also E-Mail). Gekündigt werden sollte fristgerecht zum Ablauf (z. B. zur nächsten Jahresfälligkeit). Wenn Sie diese Daten in der Police finden, können Sie diese in Ihr Kündigungsschreiben einbauen. Es genügt aber auch, wenn Sie zum nächstmöglichen Termin kündigen und um eine Bestätigung in Textform bitten. Dann erhalten Sie vom Versicherer ein Dokument, aus dem das konkrete Datum hervorgeht, zu dem die Kündigung vom Versicherer akzeptiert wird. Im Bestfall schieben Sie die Kündigung nicht bis zur letzten juristischen Sekunde auf – so haben Sie Zeit, in Ruhe die Antwort abzuwarten und zu reagieren. Wenn Sie die Kündigung per E-Mail an die Zentrale (Hauptverwaltung) des Versicherers senden, erhalten Sie häufig eine automatische Eingangsbestätigung. Dann haben Sie schon einmal etwas in der Hand und können nach ein paar Tagen telefonisch nachfassen. Natürlich können Sie die Kündigung auch an Ihren Betreuer (Vermittler) im Außendienst schicken. Je nachdem, ob Ihr Vermittler angestellt, freiberuflich, als Makler oder in der Ausschließlichkeit tätig ist, ergeben sich unterschiedliche Rechtsfolgen. Das kann dann sehr kompliziert werden!
Noch ein Tipp: Die meisten Versicherer sind Mitglied im Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV). Hier finden Sie die Anschriften und E-Mail-Adressen der Mitglieder: https://www.gdv.de/gdv/der-gdv/unsere-mitglieder
Sie sollten bei schadenbelasteten Verträgen (auch wenn nicht oder noch nicht gezahlt wurde!) in jedem Fall vor der Kündigung eine Schadenauskunft bei Ihrem Versicherer anfordern. Die Funk Experts prüfen dann anhand der Schadenauskunft individuell die für Sie passende Lösung und helfen weiter.
Der Schutz besteht für beide am Schadenfall beteiligten Parteien. Zum einem sind Sie vor wirtschaftlichen Schäden durch berechtige Forderungen Dritter oder durch die Kosten der Abwehr unberechtigter Ansprüche geschützt. Zum anderen ist auch die geschädigte Person geschützt, die im Fall berechtigter Forderungen auch mit einer angemessenen Summe bedacht werden soll. Beides übernimmt der Versicherer bedingungsgemäß, wenn eine Berufshaftpflicht für Medizinstudent*innen abgeschlossen wurde.
In der Regel sind unverheiratete Studierende ohne eigene Kinder bis zum Abschluss des Erststudiums bei den Eltern in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Das hängt allerdings vom Tarif und dem Bedingungswerk ab und gilt z. B. nicht für sog. „Single-Tarife“.
Auch die ausbildenden Organisationen (z. B. Universitäten) halten in aller Regel einen Versicherungsschutz für die Ausbildungstätigkeiten der Studierenden vor. Aber ob dieser im Schadenfall alles abdeckt, ob es Selbstbehalte gibt, inwieweit bei grober Fahrlässigkeit Regresse möglich sind und die Deckungssummen ausreichend hoch sind, ist vorab schwer zu sagen. Gleiches gilt für die elterliche Privathaftpflichtversicherung. Auch hier wäre zu prüfen, ob der Vertrag alle wichtigen Punkte enthält. Zudem stellt sich die Frage, ob Sie als volljähriger Mensch Ihre Eltern im Schadenfall oder bei persönlichen Vertragsänderungen immer zwangsweise mit ins Boot holen möchten.
Obwohl Sie also in aller Regel und mit nur wenigen Ausnahmen einen validen Basisschutz haben dürften, empfehlen wir, dieses Thema in die eigene Hand zu nehmen. Wir bieten Student*innen bereits ab einem Jahresbeitrag von 9,52 € Versicherungsschutz an. Für minimale Kosten gibt es von den Funk EXPERTS einen hohen Profi-Schutz mit umfassendem Support im Falle eines Schadens.
Unsere Kündigungsfristen sind fair und flexibel. Wir freuen uns, wenn Sie uns lange treu bleiben. Wenn Sie gehen möchten, sind wir aber auch fair. Daher bieten wir die Möglichkeit, kurzfristig zur nächsten Fälligkeit mit einer einmonatigen Frist zu kündigen. Bei monatlicher Zahlweise sind Sie also maximal flexibel.
Risikoträger ist ein anderes Wort für Versicherer. Die Wahl des Risikoträgers ist nicht nur wegen der Kosten und der Bedingungen sehr wichtig. Da Schäden teilweise erst sehr viel später gemeldet werden (sogenannte "Spätschäden"), sollte der Risikoträger mit Bedacht gewählt werden. Hierbei ist nicht nur dessen Regulierungskompetenz (Know-how bei Begleitung und Regulierung von Schäden), sondern auch seine Solvabilität (wirtschaftliche Verlässlichkeit) genau zu prüfen. Wir haben uns an dieser Stelle für einen der führenden Heilwesen-Versicherer in Deutschland entschieden: Der Bayerische Versicherungsverband VersicherungsAG (BVV) versichert seit Jahrzehnten erfolgreich Risiken aller Größenordnungen, vom Medizinstudierenden bis hin zu Klinikgruppen.
Der BVV existiert seit über 200 Jahren. 1811 gegründet, ist sie einer langen Tradition verpflichtet: Schützen, was uns beziehungsweise Ihnen wichtig ist. Mit einem großen Experten-Netzwerk und als Partner der Sparkassen Finanzgruppe bietet Ihnen die VKB mit der Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft maximalen Schutz und finanzielle Sicherheit.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie dann verlässlich finanziell ab, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dies kann aufgrund von einem Unfall oder einer Krankheit passieren, es kann dauerhaft sein oder nur für einen bestimmten Zeitraum. Typische Ursachen bei Ärzten und Ärztinnen können psychischen Erkrankungen sein, gefolgt von Erkrankungen des Skeletts oder des Bewegungsapparates. Weiterhin führen Krebs-Erkrankungen, Erkrankungen von Herz und/oder den Gefäßen sowie sonstige Erkrankungen zur zeitweisen oder dauerhaften Berufsunfähigkeit.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist dann ein verlässlicher Einkommensschutz, wenn Sie Ihr Einkommen aufgrund genannter oder anderer Gründe nicht mehr durch Ihre berufliche Tätigkeit erwirtschaften können.
Egal, wie der Schadenfall eintritt, der Ablauf ist immer derselbe. Eine Berufsunfähigkeit kann durch einen Unfall oder durch eine Erkrankung hervorgerufen werden. Sobald mindestens 50 % Berufsunfähigkeit vorliegen, wird die vereinbarte Rente ausgezahlt. Ob die 50 % erreicht werden, wird gutachterärztlich festgestellt. Doch wie funktioniert das in der Praxis und was passiert im Schadenfall?
Hierfür haben wir unseren Schaden-Button. Diesen betätigen Sie und innerhalb von regelmäßig weniger als 72 Stunden nimmt ein*e persönliche*r Ansprechpartner*in mit Ihnen Kontakt auf, damit Sie wissen, wie es nun weitergeht. Da Sie im Schadenfall mit hoher Wahrscheinlichkeit in ärztlicher Behandlung sind, wird Ihr behandelnder Arzt oder Ärztin Ihnen alle Unterlagen liefern können, die Sie benötigen. Natürlich stehen Ihnen auch die anderen Kontaktmöglichkeiten (Anruf/Rückruf/E-Mail) zur Verfügung.
Wir bieten die Möglichkeit, den Beitrag für die BU in den ersten ein bis fünf Jahren um die Hälfte zu reduzieren. Heißt: Statt 36,00 € werden nur 18,00 € monatlich fällig. Später wird dann etwas mehr bezahlt, um die anfangs entstandene Lücke zu füllen.
Auch wenn ein konstanter Beitrag am Ende etwas günstiger ist, empfehlen wir auch den niedrigeren Beitrag zu Beginn. So sind Sie von Anfang an geschützt.
Wenn die Infektion zum Ausbruch der Krankheit führt und einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 %, löst das bedingungsgemäß einen Leistungsfall aus. Aber die Infektion kann auch zum Beispiel aufgrund der Patient*innen-Gefährdung zu einem Berufsverbot führen, ohne dass die infizierte Person selbst zu krank wäre zu arbeiten. Anfang 2000 kam ein von uns betreuter Fachärztlicher Berufsverband mit der Bitte auf uns zu, die Versorgungssituation bei einem Berufsverbot infolge einer Infektion (IFSG) zu prüfen und nach Lösungen zu suchen, die es bis dato noch nicht gab. Zusammen mit einem Justitiar im Arbeitskreis der Versorgungswerke gelang es uns nach kurzer Zeit im Rahmen eines großen Fachkongresses in Hamburg, die erste BU mit einer IFSG-Klausel vorzustellen und damit zusätzliche Sicherheit für eine ganze Berufsgruppe zu schaffen.
Leider gar nicht. Daher ist privater Schutz hier sehr wichtig.
Hier kommt es auf gut formulierte Bedingungen an. Auch während des Studiums und spätestens im PJ sind die Tätigkeiten ja schon sehr konkret auf den Arztberuf ausgerichtet, sodass bereits ein guter und greifbarer Schutz besteht.
Wir wollen eine Absicherung bieten, die einfach, schnell und günstig abschließbar ist. Zudem soll es transparent und fair zugehen. Wir bieten nur an, was auch notwendig ist. Und das ist ein Basis-Schutz. Mehr Schutz beziehungsweise eine höhere BU-Rente würden einen höheren Aufwand bedeuten (höherer Beitrag, umfassende Risiko- und Gesundheitsprüfungen).
Wer mehr Schutz möchte, kann später durch karrierebegleitende Erhöhungsoptionen die BU-Rente deutlich erhöhen – ohne neue Gesundheitsprüfung und innerhalb von 6 Monaten nach bestimmten Ereignissen wie Heirat, Kinder, Niederlassung, Immobilienerwerb u. ä. Zudem darf man auch mehrere Berufsunfähigkeitsversicherungen bei verschiedenen Anbietern haben. Die Höhe aller Berufsunfähigkeitsversicherungen darf nur nicht höher ausfallen als das, was man verdient. Die 1.500 € sind aber auch ohne Verdienst für Menschen in der Ausbildung oder ohne berufliche Tätigkeit (Hausmann/-frau) als Basisversorgung unkritisch.
Es gibt zwei Hauptgründe, die zur Ablehnung einer BU führen. In 50 % aller Fälle wird der Status berufsunfähig (50 %-Hürde) nicht erreicht. Die Beeinträchtigung ist also lt. Gutachten nicht ausreichend gravierend. Bei weiteren 45 % liegt eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten vor; es wurden also bei den Gesundheitsfragen während der Antragsstellung wesentliche Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht. Andere Gründe kommen nur in fünf Prozent aller Fälle vor.
Als Add-on im BU-Vertrag? Nein. Die Pflegeversicherung ist ein Thema der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht; Basis-Schutz ist also vorhanden. Erkranken Sie während der Laufzeit der BU-Versicherung und werden zum Pflegefall, so kann dies natürlich auch ein Auslöser für eine BU-Rente sein. Beides schließt sich nicht aus. Uns ist aber keine BU-Versicherung bekannt, die einen auch nur annähernd bedarfsgerechten Pflegeschutz bieten kann. Pflegebedürftigkeit kann ja auch nach dem Berufsleben noch eintreten und fortbestehen. Passt also nicht zu den Laufzeiten von BU-Versicherungen. Kurz gesagt: Ein anderes Thema, das auch wichtig ist, für das aber in Deutschland (Geltungsbereich SGB) schon gesetzlicher Basis-Schutz ab Geburt besteht.
Mit dem Antritt der Weiterbildungsstelle beginnt die Mitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk. Dieses leistet unter anderen auch einen wichtigen BU-Schutz.
Eine BU-Rente bekommt, wer seine Tätigkeit als Arzt oder Ärztin aufgrund von Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben kann und die Approbation wieder abgibt. Zudem gibt es die Möglichkeit der Verweisung. Zwar nicht auf komplett andere Tätigkeiten, aber dennoch bleibt eine Ungewissheit. Zumal viele bei einer kleineren Einschränkung auch lieber die Weiterbildung wechseln würden. Mit beispielsweise eingeschränkt beweglichen Fingern ist ein OP-Fach nicht die beste Wahl. Möglicherweise gibt es aber noch andere interessante Fachbereiche, bei denen die Einschränkung nicht relevant wäre.
Bei einer Berufsunfähigkeit schon ab 50 % können unsere Kund*innen sowohl die Rente aus der privaten Versicherung erhalten als auch noch Geld mit ihrer verbliebenen Arbeitskraft hinzuverdienen. Als Arzt/Ärztin oder in jeder anderen Tätigkeit.
Lediglich wenn das Einkommen 75 % des ursprünglichen Verdienstes übersteigt, gilt der/die Versicherte nicht mehr als berufsunfähig. Wenn am Ende durch die BU-Rente und die verbleibende Arbeitsfähigkeit tatsächlich mehr oder in etwa gleich viel Geld zusammenkommt, ist die Existenz natürlich nicht (mehr) gefährdet.
Häufig werden Modelle mit einer Kapitalansparung empfohlen. Noch im Studium und quasi zu einem Zeitpunkt, zu dem noch kein Geld verdient wird, soll bereits für das Alter gespart werden? Und das dann noch in einer Versicherung? Auch in dieser Kombination gibt es den BU-Schutz natürlich nicht umsonst, auch wenn manche künstlich reduzierten Preismodelle das zu Anfang so erscheinen lassen. Bei den gängigen Kombi-Modellen kann man den enthaltenen Risikobeitrag leider nicht mehr so gut erkennen und viele schauen nicht, wie teuer solche Modelle nach ein paar Jahren dann werden. Ist das Absicht? Wir wissen es nicht. Aber als Funk EXPERTS finden wir, dass das nicht ausreichend transparent ist.
Die Kosten solcher Policen sind in der Regel hoch, sodass die Rendite der Anlage nicht vollständig beim Kunden ankommt. Dafür gibt es wohl Steuervorteile, aber auch einige Nachteile. Und überhaupt: Zu kompliziert, zu weit weg und nicht transparent? Sehen wir EXPERTS auch so. Nach wie vor sind Berechnungen zulässig, bei denen bei Null Prozent-Wertentwicklung mehr rauskommt, als der Kunden eingezahlt hat. Wundersame Geldvermehrung oder wer hat da Geld zu verschenken? Klingt nicht plausibel!
Um Missverständnissen vorzubeugen: Rechtzeitig Rücklagen für das Alter zu bilden ist auf jeden Fall wichtig und richtig und sollte im Auge behalten werden. Es ist allerdings kein existenzielles Thema für Studierende.
Wir EXPERTS sind fair, transparent, aber auch nicht kostenfrei. Das können wir nicht bieten. Die Beiträge enthalten aber bereits alle Kosten, sodass Sie keine versteckten zusätzlichen Kosten, Gebühren oder Ähnliches zu befürchten haben.
Wissen wir auch nicht. Denn die BU-Absicherung ist keine Raketenwissenschaft. Über die Höhe haben wir ja schon etwas gesagt. Die Dauer sollte der zu erwartenden Lebensarbeitszeit entsprechen; das wäre zurzeit das 67. Lebensjahr und wer meint, mit 62 schon ausgesorgt zu haben, der kann etwas Geld sparen. Das Risiko steigt natürlich im Alter und der Versicherer honoriert es, wenn jemand die risikoreichen Jahre 63 bis 67 nicht versichern möchte. Faustformel: Je länger die Laufzeit, desto höher ist der Beitrag. Wie viel Einkommen bei einer Lücke von 60 Monatsgehältern fehlt, sollte jedoch nicht unterschätzt werden! Ansonsten sind Top-Bedingungen bei einem Top-Versicherer zu einem Top-Preis natürlich das Ziel. Darum kümmern wir EXPERTS uns.
Nein. Leider nicht. Wir können nicht den Preis maximal reduzieren, die Leistung maximal steigern und vom Versicherer verlangen, dass er im Prinzip bereits mit Abschluss des BU-Vertrages gleich im ersten Monat mit der Auszahlung der Leistung beginnt. So funktioniert das System nicht. Der Risikoträger muss der Fairness halber auch die Chance bekommen, sich ein Bild vom Risiko zu machen, welches er übernehmen soll. In diesem Fall ist das vor allem eine Gesundheitsprüfung. Ist aus versicherungsstatistischer Sicht alles im normalen Rahmen, bekommen Sie innerhalb von wenigen Minuten einen großartigen Versicherungsschutz zu einem sehr guten Preis. Daher möchten wir auch bereits Medizinstudent*innen über die Risiken aufklären und für frühestmöglichen Schutz sorgen. Sollte für Sie der einfache Weg über unser Portal nicht möglich sein, heißt das nicht, dass Sie keinen Schutz bekommen. Aber es ist dann nicht so einfach und bedarf dann wirklich anderer Auswahlkriterien als die, die wir hier darstellen können.
Ganz wichtig: Bis Sie nicht die Vorprüfung erfolgreich abgeschlossen haben UND den Abschluss-Button gedrückt haben (also formell den Antrag freigeben), werden keine Daten an den Risikoträger (Versicherer) übermittelt.
Das gelegentliche und nicht-gewerbliche Führen fremder Tiere ist mitversichert. Sind Sie aber Halter*in zum Beispiel eines Pferdes oder Hundes, dann müssen Sie diese separat versichern. Dafür gibt es auch Experten; das sind aber nicht wir. Häufig existieren Rahmenverträge über Reitvereine u. Ä.
Ja, Sie erhalten eine „Versicherungsbestätigung nach § 113 Absatz 2 des Versicherungsver-tragsgesetzes“, die bestätigt, dass der Vertrag die Anforderungen gemäß § 95e SGB V erfüllt.
Ambulante Operationen im Sinne dieses Tarifes sind diagnostische und/oder therapeutische Maßnahmen, die sowohl durch konventionelle schnittchirurgische Verfahren als auch mittels minimalinvasiver Techniken (z. B. Endoskop, Katheter) durchgeführt werden.
Nicht als Eingriff bzw. ambulante Operation im Sinne dieses Tarifes gelten:
- Blutabnahme zu Untersuchungszwecken
- oberflächliche Injektionen (intracutan, subcutan, intravenös, intramuskulär)
- Entfernungen von Warzen, Fuß-/Fingernägeln, Abszessen (oberflächlich)
- Abstriche an Haut- und Schleimhautoberflächen
Als „kleine Eingriffe“ im Sinne dieses Tarifes gelten bei ordnungsgemäßer Patientenaufklärung und Vereinbarung zum Qualitätsmanagement
- Gastroskopien, Koloskopien
- Intraartikuläre Injektionen/Gelenkpunktionen
- Lumbalpunktionen
- Kosmetische Faltenbehandlungen mit Hyaluronsäure
Ja, als Praxisinhaber/in besteht Versicherungsschutz für die Beschäftigung von angestellten Ärzten/Ärztinnen ohne Facharztanerkennung (> beitragsfrei in unbegrenzter Anzahl) sowie von angestellten Fachärzten/Fachärztinnen für Allgemeinmedizin bzw. hausärztliche Internisten/Internistinnen (> beitragsfrei bis zu 2 Fachärzten/Fachärztinnen bzw. 4 bei Berufsaus-übungsgemeinschaften).
Ja, als Praxisinhaber/in ist nicht-ärztliches Personal in unbegrenzter Anzahl mitversichert.
Ja, mitversichert sind gelegentliche* Not-, Sonntags- und KV-Dienste (mit Ausnahme der Position "ärztliches Restrisiko")
*unregelmäßig bedeutet: im Monatsdurchschnitt nicht mehr als dreimal
Ja, es besteht Versicherungsschutz unter der Voraussetzung, dass eine Aufklärung des Patienten/der Eltern bezüglich der abweichenden Zulassung und Indikation sowie der ggf. notwendigen Mehrkosten des Arzneimittels erfolgt.
Ja, bei vollständiger Beendigung der versicherten ärztlichen Tätigkeit oder bei Tod des Versicherungsnehmers wird ein zeitlich unbefristeter Versicherungsschutz für Schadenereignisse gewährt, die nach Risikowegfall eintreten, aber durch die berufliche Tätigkeit vor diesem Zeitpunkt verursacht wurden.
Nein, es besteht keine Versicherungspflicht. Weder für die Anlage selbst noch im Haftpflichtbereich.
Neben der reinen Photovoltaikanlage mit dem gängigen Zubehör (z. B. Aufständerung, Wechselrichter, Transformator, Netzeinbindung, etc.) können auch Batteriespeicher und Ladestationen (z .B. Wallboxen, Ladesäulen) zur Eigennutzung mitversichert werden.
Fragen Sie Ihren Gebäude, Inhalts- oder Hausratversicherer, ob die Absicherung möglich ist, was genau versichert ist und wieviel die Absicherung kostet. Alternativ kann die Anlage über dieses Portal durch eine umfangreiche, separate PV-Versicherung kostengünstig abgesichert werden.
Ja, die Mindestprämie beträgt 89,25 €. Bitte beachten Sie: Bei Balkonanlagen ist es möglich, dass die Hausratversicherung Reparatur oder Verlust bezahlt. Fragen Sie Ihren Hausratversicherer für Details.
Hinweis: Bitte erst einmal nicht aufnehmen, da noch nicht klar ist, ob wir Balkonanlagen versichern wollen.
Sie benötigen keine separate Betreiberhaftpflichtversicherung. In den meisten Fällen ist ein beitragsfreier Einschluss in die Pri¬vat¬haft¬pflicht¬ver¬si¬che¬rung oder Betriebshaftpflichtversicherung möglich. Allerdings sollte Sie in jedem Fall die Nutzung einer PV-Anlagen Ihrem Versicherer aufgeben.
Vielen Dank!
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